06-10-2014, 10:27
Nein, nicht nur das Einkommen, sondern auch die einkommensbereinigenden Beträge müssen immer aktuell nachgewiesen werden, wenn wieder alle zwei Jahre die Auskunft erbracht werden muss.
Welchger Unterhalt bezahlt werden muss, ergibt sich aus dem vorliegenden Titel. Da darüber bereits ein Gerichtsverfahren stattfand, liegt also einer in Form des Gerichtsbeschlusses vor. Was steht denn da drin? Wenns ein dynamischer Titel ist, was anzunehmen ist, dann ist einschliesslich dem Geburtstagsmonat der höher gewordene Unterhalt zu zahlen. Höher, weil sich die Altersgruppe geändert hat.
(Nichtssagenden Betreff verbessert)
Welchger Unterhalt bezahlt werden muss, ergibt sich aus dem vorliegenden Titel. Da darüber bereits ein Gerichtsverfahren stattfand, liegt also einer in Form des Gerichtsbeschlusses vor. Was steht denn da drin? Wenns ein dynamischer Titel ist, was anzunehmen ist, dann ist einschliesslich dem Geburtstagsmonat der höher gewordene Unterhalt zu zahlen. Höher, weil sich die Altersgruppe geändert hat.
(Nichtssagenden Betreff verbessert)