Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Beistandschaft Auskunft berufsbedingte Aufwendungen, Altersgruppe
#2
Nein, nicht nur das Einkommen, sondern auch die einkommensbereinigenden Beträge müssen immer aktuell nachgewiesen werden, wenn wieder alle zwei Jahre die Auskunft erbracht werden muss.

Welchger Unterhalt bezahlt werden muss, ergibt sich aus dem vorliegenden Titel. Da darüber bereits ein Gerichtsverfahren stattfand, liegt also einer in Form des Gerichtsbeschlusses vor. Was steht denn da drin? Wenns ein dynamischer Titel ist, was anzunehmen ist, dann ist einschliesslich dem Geburtstagsmonat der höher gewordene Unterhalt zu zahlen. Höher, weil sich die Altersgruppe geändert hat.

(Nichtssagenden Betreff verbessert)
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Nochmal Beistandschaft - von p__ - 06-10-2014, 10:27
Berechnung vom JA-Bitte Prüfen - von Avatar - 21-11-2014, 14:56
RE: Berechnung vom JA-Bitte Prüfen - von p__ - 21-11-2014, 15:36
RE: Berechnung vom JA-Bitte Prüfen - von blue - 21-11-2014, 20:40

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Wohnvorteil + Berufsbedingten Aufwendungen Mg2000 11 566 28-01-2025, 21:30
Letzter Beitrag: NurErzeuger
  Neue Beistandschaft: Schon wieder Auskunft nach 1605 BGB?! Sebastian1989 11 7.343 02-12-2019, 05:25
Letzter Beitrag: IPAD3000
  Trennungsunterhalt 5% Berufsbedingte Aufwendungen B_____09 14 12.566 12-03-2018, 10:22
Letzter Beitrag: L3NNOX
  Beistandschaft - JA fordert nun Auskunft über Einkommen Trullo1 31 27.374 19-06-2015, 14:51
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste