06-10-2014, 10:40
Danke erstmal für dein Antwort.
Müsste ich nachschauen was in dem Urteil steht. Gehe momentan davon aus, dass es sich nicht um einen dynamischen Titel handelt.
Es wurde lediglich der Unterhalt auf 273€ ausgeurteilt.
Gut also muss ich die einkommensbereinigenden Unterlagen auch immer wieder alle zwei Jahre einreichen. Dachte es würde ein Verweis auf das Urteil ausreichend sein.
Den Ermittlungsbogen nicht unterschreiben? Richtig?
Müsste ich nachschauen was in dem Urteil steht. Gehe momentan davon aus, dass es sich nicht um einen dynamischen Titel handelt.
Es wurde lediglich der Unterhalt auf 273€ ausgeurteilt.
Gut also muss ich die einkommensbereinigenden Unterlagen auch immer wieder alle zwei Jahre einreichen. Dachte es würde ein Verweis auf das Urteil ausreichend sein.
Den Ermittlungsbogen nicht unterschreiben? Richtig?