06-10-2014, 13:50
Allein die Aufenthaltsbestimmung ist ein sehr gewichtiges Teilrecht der gemeinsamen Sorge. Nicht genannte Teilrechte sind auch die Gesundheitsfürsorge, die Vermögenssorge, Namenswahl, religiöse Erziehung, die Frage was mit dem Kind nach dem Tod eines Elternteils passiert, Unterschiede bei Adoption, das Recht zu diversen Auskünften, Führerscheine die man vor 18 machen kann, Kontoeröffnung, lauter solche Sachen.