07-10-2014, 07:56
Ich hatte zunächst ja selbst beantragt und auch mitgespielt, als die Begründung für die Hilfen war, der Junge leide unter dem Konflikt der Eltern. Da sollte eben auch an der Elternkommunikation gearbeitet werden: Die Mutter stimmte dem auch zu, blockierte danach aber weiterhin alles. Selbst ihr Verhalten gegenüber dem Kind änderte sich kein Deut. Aussage meines Sohnes: "Nun sage ich das Herrn xyz schon so lange, aber ändern tut sich gar nichts."
Als danach die Elternarbeit mit der Begründung eingestellt werden sollte, dass die "Elternkommunikation" nicht verbessert werden könne und die Hilfen für die meinen Sohn intensiviert, habe ich das mitgemacht, bis zum fertigen schriftlichen Hilfeplan (da war ja festgestellt, dass mein Sohn Hilfen brauchte) und bin dann damit vor Gericht gegangen um ein Erziehungsfähigkeitsgutachten zu beantragen.
Als danach die Elternarbeit mit der Begründung eingestellt werden sollte, dass die "Elternkommunikation" nicht verbessert werden könne und die Hilfen für die meinen Sohn intensiviert, habe ich das mitgemacht, bis zum fertigen schriftlichen Hilfeplan (da war ja festgestellt, dass mein Sohn Hilfen brauchte) und bin dann damit vor Gericht gegangen um ein Erziehungsfähigkeitsgutachten zu beantragen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...