07-10-2014, 09:13
(07-10-2014, 09:04)Fin schrieb: Das Jugendamt hat dazu allerdings nur erklärt, dass hierfür das Einverständnis der Mutter erforderlich ist - und die Beratung beendet.
Das sollte bei mir auch so laufen. Ich hatte dann darauf hingewiesen, dass ich dem Jugendamt den Bedarf meines Kindes mitgeteilt hatte und es in der Verpflichtung sähe, den Bedarf des Kindes zu decken. Soweit das Einverständnis der Mutter erforderlich sei, möge man mir bitte bis (Termin) mitteilen, ob es dieses erreicht hätte. Danach würde ich ohne weitere Ankündigung bei Gericht beantragen, die Hilfemaßnahme zu beschließen... Tja, siehe an, da war das JA in der Lage, die Zustimmung der Mutter innerhalb der gesetzten Frist einzuholen...
Wer nicht taktet, wird getaktet...