07-10-2014, 18:42
(07-10-2014, 14:49)Blumentopferde schrieb: Dann scheint die Tusse bei der Maischberger recht zu haben, dass das Sorgerecht nicht so wichtig ist. Damit kann man (n) seine Rechte sowieso nicht durchsetzten.
Mit der gemeinsamen Sorge sitzt man zumindest am Tisch und hat eine Verhandlungsposition. Wenn man ein gewisses Geschick hat, das zu nutzen, ist das schon nützlich.
Beim Wegzug meiner Ex habe ich zum Beispiel im Verfahren ausgehandelt, dass sie sich bei den Fahrten hälftig beteiligen muss, entgegen ständiger und gefestigter Rechtsprechung, und dass der Umgang erweitert wird. Aus der Fahrbeteiligung kommt sie wegen 1696 BGB auch nicht mehr heraus.
Ohne gemeinsame Sorge hätte es gar kein Verfahren gegeben. Sie wäre einfach verzogen.
Wer sich das gemeinsame Sorgerecht als Rammbock vorstellt, mit dem man seinen Willen durchsetzt, der irrt natürlich und wird durch Entzug des Selbigen sehr schell eines Besseren belehrt.