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zu Unterhalt von 225 Euro vom OLG verurteilt
#7
Moin Willi.

Du hast die Lösung schon angedeutet:
Ergänzendes ALG II, auch Aufstockung genannt.

Such hier mal nach Beiträgen, die Dir zeigen, wie man das rechnet.

Voraussetzung ist, daß Du Einkommen erzielst, am besten Erwerbseinkommen, sodaß Dir auch Freibeträge zustehen.

Das Grundprinzip ist recht simpel:
Du hast mit Deinem Kind einen Bedarf.
Dazu gehören auch die Ungangskosten.

Dem wird Dein anrechenbares Einkommen gegenüber gestellt.
Anrechenbar heißt: Vom Einkommen werden einige Dinge abgezogen, wie Freibeträge und - jetzt kommt's - titulierte Unterhaltspflichten.

Ist der Bedarf nicht vom anr. Einkommen gedeckt, dann wird entsprechend 'aufgestockt'. So will es das Sozialrecht.

Mach Dir keinen Kopp über die Entscheidungen der Justiz, man kann sich da oft nur an diesem kratzen.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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RE: zu Unterhalt von 225 Euro vom OLG verurteilt - von Skipper - 07-10-2014, 23:42

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