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zu Unterhalt von 225 Euro vom OLG verurteilt
#8
Also,
1. du gibst das Urteil dem Jobcenter bekannt (Änderungsmitteilung mit Eingangsstempel /oder per Faxbeleg)
2. du suchst dir einen Job mit mehr als 225 netto ( am besten ca. 325 netto)

Dann sieht die Einkommensanrechnung so aus:

325 Brutto Minijob
325 netto
- 100,00 Freibetrag nach §11b Abs 2 SGBII
- 225,00 Kindesunterhalt (Zahlungsnachweis) nach §11b Abs 1, Nr 7. SGBII
-----------
= 0,00 anrechenbares Einkommen

Lies dir auch mal das durch http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=3736 insbesonderes auch Link zu LSG Ba-Wü-Urteil.

Die Fahrtkosten (+Übernachtung) zur Umgangswahrnehmung kannst du auch beantragen. (§21, Abs 6 SGBII) Dazu gehören auch "Anbahnungsgespräche" bei jeweiligen Jugendamt. Laß dir von denen eine schrifltiche/perMail Einladung schicken.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: zu Unterhalt von 225 Euro vom OLG verurteilt - von sorglos - 08-10-2014, 00:18

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