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zu Unterhalt von 225 Euro vom OLG verurteilt
#9
Der sorglos-Ansatz könnte noch optimiert werden:
Bis ca. 380 € ist kein Einkommen anrechenbar, bleibt voll erhalten.


Die Bedarfsrechnung könnte so aussehen:
391 € Regelbedarf Vater
+ 46 € Regelbedarf Stufe 6 für Kind (229 € * 6 Tage Umgang von 30)
+ 100 € Mehrbedarf für Umgangsfahrten (angenommen)
+ 400 € Warmmiete (OHNE Strom, ist aus der Regelleistung zu zahlen)
---
937 € Bedarf


Einkommen:
380 € Brutto wie Netto
- 100 € Grundfreibetrag
- 56 € Freibetrag für Erwerbstätige Stufe 1, 20% auf 100 € bis 1000 €
- 225 € KU
---
0 € anrechenbares Einkommen


Leistungsberechnung:
937 € Bedarf
- 0 € Einkommen
---
937 € Leistung, 'Aufstockung'


Ergebnis:
380 € Einkommen
+ 937 € Aufstockung
---
1317 € Zufluß gesamt
- 400 € Miete
- 225 € KU
- 100 € Umgangsfahrten
---
592 € frei verfügbar (abzüglich Strom)

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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RE: zu Unterhalt von 225 Euro vom OLG verurteilt - von Skipper - 08-10-2014, 01:19

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