08-10-2014, 10:22
(08-10-2014, 10:08)p schrieb: Wenn die Mutter es schafft, einen Mann glaubhaft als Vater hinzustellen, nutzt das Fehlen eines Abstammungsgutachtens auch nichts mehr.
So ist es. Dann ist der vom Familiengericht erklärte Vater in der Beweispflicht, dass er nicht der Vater ist.
Damit sind die Rentenbezüge des TS futsch. Und da nutzt es auch nichts mehr, dass er voll erwerbsgemindert ist. Er hätte schon auf Abänderung klagen müssen, als er sich noch in Deutschland aufhielt.
LG
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.