21-05-2009, 14:06
@stafford
einen unterhaltspflichtigen zu heiraten ist finanziell nicht sinnvoll, denn durch die neue lebensgemeinschaft bekommt der unterhaltspflichtige einen größeren finanziellen spielraum um mehr unterhalt zu zahlen. mietkosten teilen sich usw. ... da gibt es ganz wilde berechnungen. auch ein mögliches taschengeld, dass die neue ehefrau ihrem mann zahlt, ist relevant für eine neue unterhaltsberechnung. das könnte bös ins auge oder besser: an die geldbörse gehen. die zweitfrau zahlt dann indirekt unterhalt an die ex.
einen unterhaltspflichtigen zu heiraten ist finanziell nicht sinnvoll, denn durch die neue lebensgemeinschaft bekommt der unterhaltspflichtige einen größeren finanziellen spielraum um mehr unterhalt zu zahlen. mietkosten teilen sich usw. ... da gibt es ganz wilde berechnungen. auch ein mögliches taschengeld, dass die neue ehefrau ihrem mann zahlt, ist relevant für eine neue unterhaltsberechnung. das könnte bös ins auge oder besser: an die geldbörse gehen. die zweitfrau zahlt dann indirekt unterhalt an die ex.