09-10-2014, 09:27
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09-10-2014, 09:31 von Camper1955.)
(09-10-2014, 04:27)Pennfred schrieb: Ich würde LD zustimmen. In DE anmelden, mit der geringen Rente das Verfahren angehen, evtl. Prozesskostenhilfe beantragen, sofern Vaterschaft bewiesen, Minimum zahlen und im Ausland leben.
Gruß Pennfred
Vaterschaft gilt als erwiesen, wenn die Kindesmutter glaubhaft machen kann, dass er der einzige Mann zum fraglichen Zeitpunkt war und das Familiengericht aufgrund dessen die Vaterschaft fest stellt.
Hinterher zu sagen: "Ihr habt gar keinen Test gemacht, also ist gar nichts bewiesen", gilt nicht.
Dann muss er schon beweisen, dass er nicht der Vater ist. Aber vielleicht kommt der TS drauf, dass er besser auf die Ratschläge von "p" oder anderen gehört hat, wenn die Rentenzahlung ausbleibt.
LG
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.