(09-10-2014, 10:37)Camper1955 schrieb: Ich denke aber, dass dann einige Punkte auch weg fallen würden, die jetzt im Raum stehen. Eben die Frage nach dem freiwilligen Vaterschaftstest. Steht die Vaterschaft oder Nichtvaterschaft ab Geburt fest, braucht es weder einen freiwilligen, noch einen unfreiwilligen Vaterschaftstest. Von weiteren Kosten wie Unterhalt usw. mal ganz abgesehen.
Da ist theoretisch richtig, aber in der Praxis hanebüchen!
Noch ist es nicht die Regel, daß die Neugeborenen Kuckuckskinder sind.
Ich bin strikt dagegen, alle Menschen unter Generalverdacht zu stellen, weil es ein paar wenige gibt, bei denen dieser Verdacht berechtigt ist.
In anderen Bereichen habe ich genau mit den negativen Folgen dieses "unter Generalverdacht stellen" zu kämpfen und ich habe es satt!
Der Staat soll sich heraushalten und nur ermöglichen, daß bei einem realen Verdacht die Sachlage schnell geklärt werden kann.
Mehr ist nicht nur nicht notwendig, sondern sogar massiv schädlich!
Simon II