21-05-2009, 14:54
Ja, der Unterhaltspflichtige muss das Taschengeld einsetzen, das ggfs. seine Zweitfrau erwirtschaftet.
Oder die alleinerziehende Mutter verliert den Hartz4-Anspruch für ihr Kind, weil das Einkommen des Zweitmannes für das Kind des Erstmannes eingesetzt werden muss.
Das ist mein Vorwurf an das System, dsss einerseits einen großen Bohai gegen (tatsächliche oder angebliche) Zwangsheiraten türkischer Migranten macht, andererseits nach Beliegen via Sozialgesetzbuch die Menschen zwangsverheiratet.
Oder die alleinerziehende Mutter verliert den Hartz4-Anspruch für ihr Kind, weil das Einkommen des Zweitmannes für das Kind des Erstmannes eingesetzt werden muss.
Das ist mein Vorwurf an das System, dsss einerseits einen großen Bohai gegen (tatsächliche oder angebliche) Zwangsheiraten türkischer Migranten macht, andererseits nach Beliegen via Sozialgesetzbuch die Menschen zwangsverheiratet.