10-10-2014, 10:42
So. Das Amtsgericht hat geantwortet.
Es sind erst einmal 106 € an Gerichtsgebühren zu hinterlegen und die ladungsfähige Anschrift der Kindesmutter zu nennen.
LG
Robert
Es sind erst einmal 106 € an Gerichtsgebühren zu hinterlegen und die ladungsfähige Anschrift der Kindesmutter zu nennen.
LG
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.