10-10-2014, 17:24
Habe gegen die Alte ein Verfahren vor dem Familiengericht (Amtsgericht) gewonnen, allerdings hat die Alte -vertreten durch ihren Anwalt - Beschwerde beim OLG eingelegt.
Muss ich wirklich mit der Geltendmachung der Verfahrenskosten warten, bis OLG entschieden hat? Amtsgericht weigert sich, Kostenfestsetzungsbeschluss zu treffen, soweit Rechtskraft noch nicht eingetreten ist.
Entspricht dieses Vorgehen der üblichen Praxis/Rechtslage oder sind die Spacken da wieder gerne kompliziert?
Muss ich wirklich mit der Geltendmachung der Verfahrenskosten warten, bis OLG entschieden hat? Amtsgericht weigert sich, Kostenfestsetzungsbeschluss zu treffen, soweit Rechtskraft noch nicht eingetreten ist.
Entspricht dieses Vorgehen der üblichen Praxis/Rechtslage oder sind die Spacken da wieder gerne kompliziert?
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
Don´t let the bastards get you down!
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This machine kills [feminists]!
(Donovan)