10-10-2014, 17:49
(10-10-2014, 17:24)CheGuevara schrieb: Habe gegen die Alte ein Verfahren vor dem Familiengericht (Amtsgericht) gewonnen, allerdings hat die Alte -vertreten durch ihren Anwalt - Beschwerde beim OLG eingelegt.
Muss die Ausdrucksweise sein?
Die erste Instanz ist zu Deinen Gunsten ausgegangen. Mehr nicht.
(10-10-2014, 17:24)CheGuevara schrieb: Muss ich wirklich mit der Geltendmachung der Verfahrenskosten warten, bis OLG entschieden hat? Amtsgericht weigert sich, Kostenfestsetzungsbeschluss zu treffen, soweit Rechtskraft noch nicht eingetreten ist.
Haut hin
(10-10-2014, 17:24)CheGuevara schrieb: Entspricht dieses Vorgehen der üblichen Praxis/Rechtslage oder sind die Spacken da wieder gerne kompliziert?
Hier müssen Gerichte noch entscheiden. Also kann auch über die Aufteilung der Kosten erst nach Rechtskraft entschieden werden. Könnte ja sein, dass Deine Frau in der zweiten Instanz Argumente bringt, die das OLG veranlassen, die Entscheidung in der ersten Instanz aufzuheben und Du das nachsehen hast. Dann zahlst Du als Verlierer für die erste und zweite Instanz, auch wenn Du in der ersten Instanz als Sieger hervor gingst.
Dir bleibt dann immer noch der Gang vor den Bundesgerichtshof. Gehst Du da wiederum als Sieger hervor, darf Dein Exelchen die Kosten für alle drei Verfahren tragen.
Verlierst Du vor dem BGH, kannst Du die Entscheidungen immer noch dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorlegen. Gewinnst Du da, muss das Bundesland für die Kosten der Vorlage beim Bundesverfassungsgericht aufkommen und das OLG muss erneut entscheiden.
Um was ging es denn bei dem Prozess? *neugierigbin*
LG
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.