13-10-2014, 21:01
Ein Sorgerechtsverfahren wäre es doch auf jeden Fall, denn der Ergänzungspfleger müßte vom FG bestellt werden. Hiernach
https://openjur.de/u/227238.html
könnte mMn keine Ergänzungspflegschaft in den von Dir angeführten Sachen eingerichtet werden.
https://openjur.de/u/227238.html
könnte mMn keine Ergänzungspflegschaft in den von Dir angeführten Sachen eingerichtet werden.
Wer nicht taktet, wird getaktet...