14-10-2014, 11:20
Ich kan nicht erkennen, ob es Schriftverkehr zwischen @FIN und dem Jugendamt wg. der Hilfen zur Erziehung gegeben hat. Ich hatte meinerseits dem Jugendamt alle Informationen geliefert, die es ihm ermöglichten, einen Bedarf zu erkennen. Als es den dann erkannt hatte und die Mutter den Hilfen nicht zustimmen wollte, habe ich die Verhandlungsposition des Jugendamtes dadurch gestärkt, dass ich es mit Fristsetzung darum bat, mir mitzuteilen ob die Mutter zugestimmt habe, da ich ansonsten ohne weitere Nachfrage die Zustimmung der Mutter durch ein Gerichtsverfahren ersetzen lassen würde. Danach war das Jugendamt erfolgreich.
Wer nicht taktet, wird getaktet...