(14-10-2014, 11:32)kay schrieb:kay.(14-10-2014, 10:32)Skipper schrieb: Die Mutter hier macht nicht den Eindruck, in einer Art und so schwer kank zu sein, daß Schutz des Kindes und als mildester Eingriffs ins Elterrecht Finns Alleinsorge auch nur annähernd infrage kommt.
Ist ja klar dass der PAS Muetter Verheiliger hier auch wieder seinen Senf dazu abgeben muss. Die Verweigerung jeglicher Impfungen ist schon arg heftig und kann zusammen mit anderen Faktoren ein guter Grund sein, dass der Richter aufwacht. Jeder geht seinen Weg, ich wuerde in diesem Fall hier aber NIEMALS den von Dir immer vertretenen Kuschelkurs fahren. Da geht es schliesslich um die Gesundheit des Kindes! Das Du das natuerlich wieder bei einer Tasse Oekotee basisdemokratisch mit der KM ausdiskutieren wuerdest, ist mir auch klar und von daher eruebrigen sich weitere Diskussionen mit Dir. Eigentlich fast wie immer....
Wo und aus welchem Beitrag schließt Du, daß ich ein "PAS Muetter Verheiliger bin",
wo vertrete und fahre ich einen "Kuschelkurs",
wo schreibe ich, daß ich das "natuerlich wieder bei einer Tasse Oekotee basisdemokratisch mit der KM ausdiskutieren wuerde(st)".
Diesen Zuschreibungen fehlt der reale Bezug!
Ich habe zu Fin lediglich die Aufassung geäußert, daß mir seine Alleinsorge als schwerer Eingriff ins Elternrecht höchst unwahrscheinlich erscheint, weil unverhältnismäßg. Mit der gleichen Begründung sollte eine Antrag der Mutter auf Alleinsorge zurückwiesen werden.
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An Fins Stelle würde ich sehr konsequent die gesundheiliche Fürsorge des Kindes einfordern. Dazu muß mit keinem Wort die Mutter erwähnt werden. Fin braucht nur die Situation des Kindes zu beschreiben und SICH als fürsorglichen Vater positionieren.
Etwa so:
(...)
"Beantrage ich,
- mir die Gesundheitsfürsorge für xyz zu übertragen,
- hilfsweise eine Ergänzungspflegschaft einzurichten.
Begründung:
...dass Kind erhält in der mütterlichen Sphäre nicht die vorgesehenen und inzwischen fachärztlich dringend angeratenen Impfungen.
Weshalb das Kind diese nicht erhält, ist mir nicht bekannt. Mit meinen Sorgen kann ich nicht durchdringen, erhalte keine Auskünfte.
Unter diesen Umständen unterliegt das Kind einem erhöhten Risiko, an xyz zu erkranken. Dies erscheint mir mit dem Kindeswohl unvereinbar.
(...)"
Bezüglich dieser komischen und vermutlich steinalten Analytikerin könnte er ähnlich beantragen und begründen.
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.