15-10-2014, 10:54
(15-10-2014, 07:12)wackelpudding schrieb: Sorgerechtsverfahren sind ja ohnehin Amtsverfahren, d. h. Parteienanträge haben lediglich den Charakter von Anregungen.
Das ist nicht richtig, ich sagte das an anderer Stelle bereits. In Sorgerechtsverfahren nach §1671 BGB ist das Gericht an die Anträge gebunden.