15-10-2014, 11:25
Auf der anderen Seite hat iglu auch nicht ganz unrecht.
In einem Verfahren nach 1671 sollte mir gemäßg Gutachten die Alleinsorge zugesprochen werden. Das Gericht war geneigt, dem Gutachten zu folgen, war ausrücklich an der Umsetzung gehindert, weil ich keinen Antrag auf Alleinsorge gestellt hatte.
S.
In einem Verfahren nach 1671 sollte mir gemäßg Gutachten die Alleinsorge zugesprochen werden. Das Gericht war geneigt, dem Gutachten zu folgen, war ausrücklich an der Umsetzung gehindert, weil ich keinen Antrag auf Alleinsorge gestellt hatte.
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.