15-10-2014, 11:33
Die Möglichkeiten mit dem Heft des Handelns in der Hand die Situation sinnvoll zu gestalten wurden hier
und hier
versemmelt.
Jetzt geht es nur noch um Schadensbegrenzung und darum seine Haut zu retten.
Nein, auch das nicht! Mit der Zustimmung der Gegenseite oder dem Einverständnis des Richters, wenn er das für sinnvoll oder geboten hält.
(13-10-2014, 17:03)Fin schrieb: - Vor knapp zwei Jahren hatten zwei Kinderärzte dringend angeraten, dass wir als Eltern beim Jugendamt Hilfen zur Erziehung beantragen, da unser Sohn durch den Elternkonflikt belastet wird. Die Hilfen konnten nicht genehmigt werden, da meine Ex sich weiterte dem Antrag zuzustimmen.
und hier
(13-10-2014, 17:03)Fin schrieb: - Von allen Kinderärzten dringend und seit Geburt empfohlene Impfungen verweigert meine Ex. Sie geht davon aus, dass unser Sohn einen lebensbedrohlichen Impfschaden erleiden würde. Auch von Kinderärzten angeratene Untersuchungen hatte sie in der Vergangenheit verweigert - bis ich mich eingeschaltet hatte.
versemmelt.
Jetzt geht es nur noch um Schadensbegrenzung und darum seine Haut zu retten.
(15-10-2014, 11:32)wackelpudding schrieb: Was soll das denn jetzt: Anträge können jederzeit im Verfahren gestellt und geändert werden...
Nein, auch das nicht! Mit der Zustimmung der Gegenseite oder dem Einverständnis des Richters, wenn er das für sinnvoll oder geboten hält.