(15-10-2014, 11:32)wackelpudding schrieb: Was soll das denn jetzt: Anträge können jederzeit im Verfahren gestellt und geändert werden...Darum geht es (mir) nicht.
Ich wollte iglus Hinweis stützen, daß das Gericht nicht völlig ungebunden entscheiden kann.
Ich meinem Fall hat mich das FG daher zu einem entsprechenden Antrag gedrängt, um gem. Gutachten entscheiden zu können.
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.