15-10-2014, 12:10
Dein point bzgl. 1671, 1 und 2. Insofern ist die Anregung des Gerichtes zur entsprechenden Antragstellung das Mittel, um zum gewünschten Ergebnis zu kommen.
Was das Anträge stellen angeht: Ich habe im familiengerichtlichen Verfahren erlebt, dass dann im Termin nicht hätte entschieden werden können, nicht aber, dass ich einen Antrag nicht hätte stellen können...
Was das Anträge stellen angeht: Ich habe im familiengerichtlichen Verfahren erlebt, dass dann im Termin nicht hätte entschieden werden können, nicht aber, dass ich einen Antrag nicht hätte stellen können...
Wer nicht taktet, wird getaktet...