15-10-2014, 12:16
Gehen geht alles. Das hängt dann aber sehr stark vom Richter ab. Die meisten Richter mögen es gar nicht, wenn man in der mündlichen Verhandlung Anträge stellt, die die Sache verkomplizieren oder verlängern. Umgekehrt geht es eigentlich immer.
Außerdem kommst du ohne einen Antrag zu stellen gar nicht ins Verfahren. Irgendeinen Antrag muss man schon stellen oder man verlässt sich auf die Interpretation des Richters.
Außerdem kommst du ohne einen Antrag zu stellen gar nicht ins Verfahren. Irgendeinen Antrag muss man schon stellen oder man verlässt sich auf die Interpretation des Richters.