16-10-2014, 03:40
Seine Frau hat ihm mitgeteilt, mit den Kindern wegzuziehen. Ergo wird sie es tun, sobald ihr die Gelegenheit als günstig erscheint. Sie wird es tun, wenn er auf Arbeit ist. Notfalls wählt sie den Fortgang mit den Kindern über den Umweg Frauenhaus. Sie spricht ja von Psychoterrror, den sie im Höllenzuhause erlebt angeblich.
Er hatte also gar keine andere Wahl gehabt, als beim Gericht Antrag wegen dem AB zu stellen. Und eigentlich müsste er noch eine einstweilige Anordnung erwirken, mit der seiner Frau untersagt wird, die gemeinsamen Kinder eigenmächtig im Alleingang wegzubringen. Denn sie hat ja frühzeitig angekündigt, genau das zu tun.
Er hatte also gar keine andere Wahl gehabt, als beim Gericht Antrag wegen dem AB zu stellen. Und eigentlich müsste er noch eine einstweilige Anordnung erwirken, mit der seiner Frau untersagt wird, die gemeinsamen Kinder eigenmächtig im Alleingang wegzubringen. Denn sie hat ja frühzeitig angekündigt, genau das zu tun.