16-10-2014, 09:21
(15-10-2014, 23:46)Herr-Vorragend schrieb: Sie hat mir zu verstehen gegeben das sie es nicht lustig findet, das ich anstatt mit meiner Frau zu reden einen Anwalt eingeschaltet habe und somit eine gemeinsame Lösung in weite ferne rückt.
Ganz offensichtlich ist dem Jugendamt nicht bekannt, dass bei einer Scheidung ohnehin Anwaltspflicht herrscht.
Deine Frau geht punktgenau nach Lehrbuch vor. Sie hat sich vor Bekanntgabe ihres Trennungswunsches offenbar sehr genau bei einschlägigen Ratgebern informiert. Sie setzt ihre Möglichkeiten wohldosiert und zielgerichtet ein.
Dein Antrag auf alleiniges ABR war allerdings falsch, noch falscher wäre es nur gewesen gar nichts zu machen und mit angeblich guten Umgangsregelungen rumzuwedeln. Das kannst du immer noch. Besser wäre ein Antrag gewesen, der zwar weiter gemeinsames ABR möchte, aber verlangt, den Aufenthalt der Kinder statt Umzug bei dir zu belassen. Auf diese Weise verringerst du unter Beibehaltung des selben Ziels das Risiko, das ABR ganz zu verlieren, wenn es schiefgeht und die Ex (erfolgreich) alleiniges ABR fordert. Du stellst dich nicht als jemand dar, der alleine bestimmen will, sondern gemeinsam, nur für diesen Umzug möchstest zu eine Grenze. Du könntest deinen Antrag jetzt noch abändern.
Insgesamt sind deine Chancen natürlich sehr gering. Aber auch geringe Chancen sollte man nutzen. Sie macht an erster Stelle Kontinuität der Betreuung geltend, du machst an erster Stelle Kontinuität des Wohnorts und sozialer Beziehungen (Kindergarten) geltend, das überstrahlt dein Betreuungskonzept. Aber den grösster Nachteil ist, dass du Vati und nicht Mutti bist, womit normalerweise schon alles entschieden ist.
Manchmal ist der Richter allerdings auch ein Glücksfall.