16-10-2014, 12:44
Ich wiederhole mich. Es geht jetzt darum, die Frau aus der Wohnung zu bekommen und zwar ohne die Kinder. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist im Moment nicht so wichtig. Deine Frau hat sich beim Jugendamt sehr klug verhalten. Du solltest es ihr gleichtun, wenn du eine Chance haben willst. Ändere deinen Antrag dahingehend hin ab, dass der Lebensmittelpunkt der Kinder im väterlichen Haushalt bleibt. Was den Zeitpunkt der Abänderung betrifft, schließe ich mich wackelpudding an.