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Kann es grundsätzlich beim nachehelichen Unterhalt zu einem Fall des 170 StGB kommen?
#3
Theoretisch kannst Du immer Angezeigt werden solange wie Du einen Titel am Hals hast. Der § sagt ja eindeutig aus der "Unterhaltsberechtigte".

Da Du aber den Kindesunterhalt zahlst sollte das kein Problem sein. Mir ist jedenfalls kein Fall bekannt wo der 170er bzgl. Ex angewandt wurde.

Das bedeutet aber nicht das es sowas nicht gibt.

Hier gibt es aber sicherlich Leute die sich da besser auskennen.

Lg
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RE: - von Camper1955 - 16-10-2014, 16:31
RE: Kann es grundsätzlich beim nachehelichen Unterhalt zu einem Fall des 170 StGB kommen? - von Arminius - 16-10-2014, 16:33

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