16-10-2014, 16:33
Theoretisch kannst Du immer Angezeigt werden solange wie Du einen Titel am Hals hast. Der § sagt ja eindeutig aus der "Unterhaltsberechtigte".
Da Du aber den Kindesunterhalt zahlst sollte das kein Problem sein. Mir ist jedenfalls kein Fall bekannt wo der 170er bzgl. Ex angewandt wurde.
Das bedeutet aber nicht das es sowas nicht gibt.
Hier gibt es aber sicherlich Leute die sich da besser auskennen.
Lg
Da Du aber den Kindesunterhalt zahlst sollte das kein Problem sein. Mir ist jedenfalls kein Fall bekannt wo der 170er bzgl. Ex angewandt wurde.
Das bedeutet aber nicht das es sowas nicht gibt.
Hier gibt es aber sicherlich Leute die sich da besser auskennen.
Lg