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Kann es grundsätzlich beim nachehelichen Unterhalt zu einem Fall des 170 StGB kommen?
#4
@All Danke!

Hätte gedacht, dass ich irgendwo gelesen hätte, im Fall des 1572 BGB gibt es wieder die gesteigerte Erwerbsobliegenheit des Unterhaltspflichtigen. Rein aus dem Gesetz ergibt sich das nicht ... aber da käme ich auch auf die Idee, dass dann 170 StGB wieder Anwendung finden könnte!
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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RE: - von Camper1955 - 16-10-2014, 16:31
Kann es grundsätzlich beim nachehelichen Unterhalt zu einem Fall des 170 StGB kommen? - von CheGuevara - 17-10-2014, 12:07

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