Der 170er wird operativ nach wie vor nur beim Kindesunterhalt gezogen; sofern du da sauber bist, hast du m.E. nichts zu befürchten - wie bereits von meinen Vorschreiben gesagt.
Grundsätzlich ist die "Kopf-Strategie" im Mantel der Amtsarzt-Penetration die einzige Strategie, welche m.E. nachhaltig funktioniert. Wenn du mit dem Kopf unter dem Arm beim Amtsarzt aufschlägst - weil du was am Körper unterhalb des Kopfes hast -, sagt dir dieser u.U.: "Sie können ja noch Ihren Kopf unter dem Arm tragen, also können Sie 20 Stunden am Tag arbeiten..." Operativ weiß ich nicht, in wie weit man und weshalb an einen solchen überwiesen wird.
Die Frage ist doch, um es hier um unterhaltsrechtliche oder medizinische Fragestellungen geht?
Wenn Frau kaputt, du zahlen - und dann Verteidigungsstrategien. Ich bin mir fast sicher, dass du weder mit dem Hausarzt deiner Alten noch mit dem (evtl.) betreffenden Amtsarzt diskutieren möchtest.
Mit er Ex zu diskutieren ist schön müßig; mit gegnerischen Anwälten umso mehr.
Mach dich doch selbst krank und diskutiere mit dem Richter? Vorher natürlich den Arbeitgeber einweihen - man wundert sich da manchmal über angebotene Optionen.
Just my 2 Cents...
P.S. Dass der 170 STGB bezüglich nachehelichem Unterhalt - und sein es nur vor einem Amtsgericht - gezogen wird, halte ich für ausgeschlossen.
Grundsätzlich ist die "Kopf-Strategie" im Mantel der Amtsarzt-Penetration die einzige Strategie, welche m.E. nachhaltig funktioniert. Wenn du mit dem Kopf unter dem Arm beim Amtsarzt aufschlägst - weil du was am Körper unterhalb des Kopfes hast -, sagt dir dieser u.U.: "Sie können ja noch Ihren Kopf unter dem Arm tragen, also können Sie 20 Stunden am Tag arbeiten..." Operativ weiß ich nicht, in wie weit man und weshalb an einen solchen überwiesen wird.
Die Frage ist doch, um es hier um unterhaltsrechtliche oder medizinische Fragestellungen geht?
Wenn Frau kaputt, du zahlen - und dann Verteidigungsstrategien. Ich bin mir fast sicher, dass du weder mit dem Hausarzt deiner Alten noch mit dem (evtl.) betreffenden Amtsarzt diskutieren möchtest.
Mit er Ex zu diskutieren ist schön müßig; mit gegnerischen Anwälten umso mehr.
Mach dich doch selbst krank und diskutiere mit dem Richter? Vorher natürlich den Arbeitgeber einweihen - man wundert sich da manchmal über angebotene Optionen.
Just my 2 Cents...
P.S. Dass der 170 STGB bezüglich nachehelichem Unterhalt - und sein es nur vor einem Amtsgericht - gezogen wird, halte ich für ausgeschlossen.