17-10-2014, 23:35
Die Anlage U ist ein Fetzen, den das Finanzamt nur haben will, um sehen zu können, wohin das Geld gegangen ist. Deswegen wollen die auch die Adresse bzw. Unterschrift des Unterhaltsempfängers.
Frech ist, dass der Unterhaltszahler sein schon versteuertes Geld zu nehmen hat, um es einem Unterhaltsempfänger zu geben, um dann weiterhin ihr ihren steuerlichen Nachteil auch noch ausgleichen zu müssen. Siehe das richtige Beispiel von Lennox.
Denn wenn die Empfängerin z.B. Hartz IV Leistungen bekommt zuzügl. Unterhalt, dann kann sie ruhig die Unterschrift leisten. Steuerpflichtig wird sie selbst sowieso nicht.
Hat sie eigenes Einkommen plus Unterhalt, muss sie den Gesamtbetrag der Einkünfte natürlich versteuern. Also hat dann der Zahler den steuerlichen Nachteil des Empfängers wieder auszugleichen und bekommt den Nachteil des Empfängers von der eigenen Gutschrift abgezogen. Weil irgendwann die Politik meinte, dass der Unterhaltsempfänger natürlich auf keinen Fall einen Nachteil erleiden darf. Wie krank kann ein System sein?
Und dann kommen wir also zur Frage von CheGuevara: Wenn Du nur den "optimalen" Betrag einträgst, also nur den Betrag der sich auf Deine zu erklärende Steuer auswirkt, kannst Du das in anderer Hinsicht tun. Beispiel: Bei Deiner Einkommensteuererklärung trägst Du nur die Dinge ein, die sich auch auswirken, aber unterlässt es, z.B. Versicherungen ein zu tragen und Dir viel Arbeit zu machen, was für die Katz sein kann, da sie sich nicht auswirken.
Hier ist es aber anders: Wenn Du nur einen geringeren Betrag als den tatsächlich Gezahlten einträgst, dann muss die Gegenseite auch nur den geringeren Betrag auf ihr Einkommen anrechnen lassen. Das andere Geld das sie bekommen hat, wäre also unberücksichtigt geblieben. Ich will nicht gleich mit dem ganz bösen Wort kommen, aber wohl mit dem eher zutreffenden Begriff des Gestaltungsmißbrauch.
Allerdings: Wenn Du den geringeren Betrag einträgst und Deine Ex auch damit glücklicher ist, ist es für Euch eine Win-Win Situation, die vielleicht das Finanzamt nicht merkt. Und wo kein Kläger ist, kann höchstens in der Zukunft mal einer kommen, wenn man sich verquatscht. Aber eigentlich habe ich das Ganze jetzt gar nicht geschrieben und vorschlagen würde ich es nicht!
Frech ist, dass der Unterhaltszahler sein schon versteuertes Geld zu nehmen hat, um es einem Unterhaltsempfänger zu geben, um dann weiterhin ihr ihren steuerlichen Nachteil auch noch ausgleichen zu müssen. Siehe das richtige Beispiel von Lennox.
Denn wenn die Empfängerin z.B. Hartz IV Leistungen bekommt zuzügl. Unterhalt, dann kann sie ruhig die Unterschrift leisten. Steuerpflichtig wird sie selbst sowieso nicht.
Hat sie eigenes Einkommen plus Unterhalt, muss sie den Gesamtbetrag der Einkünfte natürlich versteuern. Also hat dann der Zahler den steuerlichen Nachteil des Empfängers wieder auszugleichen und bekommt den Nachteil des Empfängers von der eigenen Gutschrift abgezogen. Weil irgendwann die Politik meinte, dass der Unterhaltsempfänger natürlich auf keinen Fall einen Nachteil erleiden darf. Wie krank kann ein System sein?
Und dann kommen wir also zur Frage von CheGuevara: Wenn Du nur den "optimalen" Betrag einträgst, also nur den Betrag der sich auf Deine zu erklärende Steuer auswirkt, kannst Du das in anderer Hinsicht tun. Beispiel: Bei Deiner Einkommensteuererklärung trägst Du nur die Dinge ein, die sich auch auswirken, aber unterlässt es, z.B. Versicherungen ein zu tragen und Dir viel Arbeit zu machen, was für die Katz sein kann, da sie sich nicht auswirken.
Hier ist es aber anders: Wenn Du nur einen geringeren Betrag als den tatsächlich Gezahlten einträgst, dann muss die Gegenseite auch nur den geringeren Betrag auf ihr Einkommen anrechnen lassen. Das andere Geld das sie bekommen hat, wäre also unberücksichtigt geblieben. Ich will nicht gleich mit dem ganz bösen Wort kommen, aber wohl mit dem eher zutreffenden Begriff des Gestaltungsmißbrauch.
Allerdings: Wenn Du den geringeren Betrag einträgst und Deine Ex auch damit glücklicher ist, ist es für Euch eine Win-Win Situation, die vielleicht das Finanzamt nicht merkt. Und wo kein Kläger ist, kann höchstens in der Zukunft mal einer kommen, wenn man sich verquatscht. Aber eigentlich habe ich das Ganze jetzt gar nicht geschrieben und vorschlagen würde ich es nicht!