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Kann es grundsätzlich beim nachehelichen Unterhalt zu einem Fall des 170 StGB kommen?
#9
@baum
@camper
- vielen Dank!

Das deckt sich mit meinen nunmehr vorhandenen Rechercheergebnissen und dem Telefonat mit Anwältin.

Gesteigerte Erwerbsobliegenheit könnte meine vorgesehene Gestaltung gefährden; Kindesunterhalt werde ich mit 100 % bedienen können und ansonsten sollte der 1572 BGB an mir vorbei laufen.

Kopf wird wohl nur anerkannt, wenn schon während der Ehe massive Probleme vorhanden waren. Da müssten dann Psychologen- und Neurologentermine stattgefunden haben... haben sie aber meines Wissen nicht.

Außerdem hat die Gutste sich bisher auch vor Gericht immer möglichst dynamisch gegeben. Ich erwarte aber, dass die Krankheitskarte gespielt wird, wenn sie den Anwalt wechselt.

Fazit: Wenn sie jetzt mit Kopf daher kommen wäre es eine eher schicksalhafte Erkrankung nach der Scheidung.

Und ob "Rücken" ein Fall des 1572 sein könnte, wenn sie Motorrad fährt und Gartenarbeiten macht? Kann ich mir nicht vorstellen!

Über das Krankheitsthema habe ich mir vermutlich zu viel Gedanken gemacht und mich unnötig blockieren lassen.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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Nachrichten in diesem Thema
RE: - von Camper1955 - 16-10-2014, 16:31
Kann es grundsätzlich beim nachehelichen Unterhalt zu einem Fall des 170 StGB kommen? - von CheGuevara - 18-10-2014, 09:36

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