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Kann es grundsätzlich beim nachehelichen Unterhalt zu einem Fall des 170 StGB kommen?
#12
(18-10-2014, 11:06)CheGuevara schrieb: Hallo Robert,

in eigener Sache bin ich schon länger unterwegs- volles Programm: Internist, Neurologe, Psychologe ... als Folge eines Burn Out!

Antrag auf Feststellung einer Behinderung/Schwerbehinderung schon gestellt?

Rückwirkend ab Auftreten der ersten Symptome?

Wenn nicht. schleunigst nachholen.

Unter www.versorgungsaemter.de geht das in den meisten Bundesländern auch online.

Ansonsten den Antrag ausdrucken, ausfüllen und ab damit.

Denke daran, es kann Jahre dauern, bis Du den richtigen Behinderungsgrad bekommst.

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: - von Camper1955 - 16-10-2014, 16:31
RE: Kann es grundsätzlich beim nachehelichen Unterhalt zu einem Fall des 170 StGB kommen? - von Camper1955 - 18-10-2014, 12:47

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