18-10-2014, 15:23
Hallo Zusammen.
Mein Antrag auf das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht sinngemäß:
Mutter möchte mit beiden Kindern aus dem gemeinsam erworbenen Haus ausziehen und nicht am bisherigen Wohnort wohnen bleiben.
Den Kindern ist laut Auffassung des Vaters kein Umzug mit Kindergartenwechsel zuzumuten da vor zwei Jahren bereits ein Kindergartenwechsel stattgefunden hat und insbesondere der Sohn darunter sehr lange Zeit gelitten hat (hat keinen Anschluss gefunden). Nun hat er aber seit geraumer Zeit viele Freunde und ist bestens integriert und befindet sich im letzten Jahr vor Einschulung.
Vater kann die Betreuung der Kinder bei Auszug der Mutter sicherstellen. Sein Arbeitgeber hat bereits schriftlich zugesichert, die Arbeitszeit bei vollem Lohnausgleich so zu flexibilisieren das er jederzeit Kids zum KIGA bringen und abholen kann. Beide Kinder besitzen schon jetzt einen Vollzeitplatz, der KIGA hat Öffnungszeiten von 7-17 Uhr. Darüber hinaus ist die Mutter des Vaters bereits seit 5 Jahren in die Kinderbetreuung involviert und betreut die Kinder an 2 Wochentagen inkl. Abholung vom KIGA und Besuch der Turngruppe.
Verweis darauf das die komplette Verwandtschaft meiner Frau in der Schweiz lebt und ein Umzug dorthin sofort oder über Umweg nicht ausgeschlossen werden kann.
Meine Frau hat nun, nachdem sie erfahren hat, das ich einen Antrag gestellt habe, ebenso einen Antrag gestellt. Dieser ist mir zufällig in die Hand gefallen...
Sinngemäß: Kindesvater hat einen Antrag gestellt und angekündigt ihn wieder zurückzuziehen. (Lüge!) Da sich Kindesmutter darauf nicht verlassen kann wird ein eigner Antrag gestellt.
Kindesmutter will gemeinsames Haus mit Kindern verlassen. Ist auf Wohnungssuche in einer Stadt etwa 20-30km entfernt vom bisherigen Wohnort. Ein Wohnortwechsel nach Süddeutschland ist über kurz oder lang nicht geplant. Die Ehe ist kaputt. Kindesmutter will auf garkeinen Fall im gemeinsamen Haus wohnen bleiben, selbst dann nicht wenn der Kindesvater ausziehen würde und die Kinder bei ihr bleiben. Umgangsrecht für den Kindesalter ist ausdrücklich erwünscht und Kindesmutter wäre bereit unter Zuhilfenahme des Jugendamtes darüber zu reden.
Großer Vorteil für meine Frau wäre, das wenn sie wirklich in die genannte Stadt zieht, das dort nicht nur ihr sondern auch mein Arbeitsplatz wäre. Das ist das Hauptargument des Antrages.
Mein Antrag auf das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht sinngemäß:
Mutter möchte mit beiden Kindern aus dem gemeinsam erworbenen Haus ausziehen und nicht am bisherigen Wohnort wohnen bleiben.
Den Kindern ist laut Auffassung des Vaters kein Umzug mit Kindergartenwechsel zuzumuten da vor zwei Jahren bereits ein Kindergartenwechsel stattgefunden hat und insbesondere der Sohn darunter sehr lange Zeit gelitten hat (hat keinen Anschluss gefunden). Nun hat er aber seit geraumer Zeit viele Freunde und ist bestens integriert und befindet sich im letzten Jahr vor Einschulung.
Vater kann die Betreuung der Kinder bei Auszug der Mutter sicherstellen. Sein Arbeitgeber hat bereits schriftlich zugesichert, die Arbeitszeit bei vollem Lohnausgleich so zu flexibilisieren das er jederzeit Kids zum KIGA bringen und abholen kann. Beide Kinder besitzen schon jetzt einen Vollzeitplatz, der KIGA hat Öffnungszeiten von 7-17 Uhr. Darüber hinaus ist die Mutter des Vaters bereits seit 5 Jahren in die Kinderbetreuung involviert und betreut die Kinder an 2 Wochentagen inkl. Abholung vom KIGA und Besuch der Turngruppe.
Verweis darauf das die komplette Verwandtschaft meiner Frau in der Schweiz lebt und ein Umzug dorthin sofort oder über Umweg nicht ausgeschlossen werden kann.
Meine Frau hat nun, nachdem sie erfahren hat, das ich einen Antrag gestellt habe, ebenso einen Antrag gestellt. Dieser ist mir zufällig in die Hand gefallen...
Sinngemäß: Kindesvater hat einen Antrag gestellt und angekündigt ihn wieder zurückzuziehen. (Lüge!) Da sich Kindesmutter darauf nicht verlassen kann wird ein eigner Antrag gestellt.
Kindesmutter will gemeinsames Haus mit Kindern verlassen. Ist auf Wohnungssuche in einer Stadt etwa 20-30km entfernt vom bisherigen Wohnort. Ein Wohnortwechsel nach Süddeutschland ist über kurz oder lang nicht geplant. Die Ehe ist kaputt. Kindesmutter will auf garkeinen Fall im gemeinsamen Haus wohnen bleiben, selbst dann nicht wenn der Kindesvater ausziehen würde und die Kinder bei ihr bleiben. Umgangsrecht für den Kindesalter ist ausdrücklich erwünscht und Kindesmutter wäre bereit unter Zuhilfenahme des Jugendamtes darüber zu reden.
Großer Vorteil für meine Frau wäre, das wenn sie wirklich in die genannte Stadt zieht, das dort nicht nur ihr sondern auch mein Arbeitsplatz wäre. Das ist das Hauptargument des Antrages.