18-10-2014, 15:48
Was Diagnostik angeht, gibts zwei Herangehensweisen:
Einmal die helfende Schiene. In der Vergangenheit hat eine renommierte Faxpraxis abgelehnt, eine Diagnostik durchzuführen. Mir der Begründung, dass sie uns Eltern gerne hilft, wenn wir Antworten auf Fragen suchen. Die Psychologen hatten aber den Eindruck, dass meine Ex dem Ergebnis der Diagnostik nur dann glauben wird, wenn es ihren Erwartungen entspricht.
Oder anders gesagt: Meine Ex wollte sich nicht helfen lassen. Und dann machts keinen Sinn, eine helfende Diagnostik durchzuführen oder anzuordnen. Das haben die Psychologen damals bescheinigt und uns zum Gericht geschickt. Der Beschluss des Gerichtes ist dann entsprechend ausgefallen.
Der zweite Fall ist, wenn nicht die Eltern, sondern das Gericht eine Frage hat. Dann kann das Gericht ein Gutachten anordnen - was nix anderes ist, als eine Diagnostik. Wenn der Gutachter dann so tickt, wie diese Therapeutin, ist klar was dabei rauskommt.
Wobei niemand gezwungen werden kann, sich begutachten zu lassen. Man kann nur vom Gericht geladen und befragt werden - und der Gutachter darf in diesem Termin anwesend sein und die Antworten in seine Begutachtung einfließen lassen.
Was die Ergänzungspflegschaft angeht:
Den Vorteil einer Bestellung eines Ergänzungspflegers sehe ich darin, dass damit beiden Eltern das Sorgerecht entzogen wird. So lange, bis beide Eltern das Sorgerecht wieder gemeinsam ausüben können - oder besser gesagt, wollen.
Dadurch haben betreuende Elternteile keinen Vorteil mehr, wenn sie die Kommunikation blockieren und Uneinigkeit erzeugen. Im Gegenteil hoffe ich, dass eine Ergänzungspflegschaft eine Motivation für meine Ex ist, sich zu einigen. Möglicherweise kann das helfen.
Einmal die helfende Schiene. In der Vergangenheit hat eine renommierte Faxpraxis abgelehnt, eine Diagnostik durchzuführen. Mir der Begründung, dass sie uns Eltern gerne hilft, wenn wir Antworten auf Fragen suchen. Die Psychologen hatten aber den Eindruck, dass meine Ex dem Ergebnis der Diagnostik nur dann glauben wird, wenn es ihren Erwartungen entspricht.
Oder anders gesagt: Meine Ex wollte sich nicht helfen lassen. Und dann machts keinen Sinn, eine helfende Diagnostik durchzuführen oder anzuordnen. Das haben die Psychologen damals bescheinigt und uns zum Gericht geschickt. Der Beschluss des Gerichtes ist dann entsprechend ausgefallen.
Der zweite Fall ist, wenn nicht die Eltern, sondern das Gericht eine Frage hat. Dann kann das Gericht ein Gutachten anordnen - was nix anderes ist, als eine Diagnostik. Wenn der Gutachter dann so tickt, wie diese Therapeutin, ist klar was dabei rauskommt.
Wobei niemand gezwungen werden kann, sich begutachten zu lassen. Man kann nur vom Gericht geladen und befragt werden - und der Gutachter darf in diesem Termin anwesend sein und die Antworten in seine Begutachtung einfließen lassen.
Was die Ergänzungspflegschaft angeht:
Den Vorteil einer Bestellung eines Ergänzungspflegers sehe ich darin, dass damit beiden Eltern das Sorgerecht entzogen wird. So lange, bis beide Eltern das Sorgerecht wieder gemeinsam ausüben können - oder besser gesagt, wollen.
Dadurch haben betreuende Elternteile keinen Vorteil mehr, wenn sie die Kommunikation blockieren und Uneinigkeit erzeugen. Im Gegenteil hoffe ich, dass eine Ergänzungspflegschaft eine Motivation für meine Ex ist, sich zu einigen. Möglicherweise kann das helfen.