18-10-2014, 19:19
(18-10-2014, 18:44)Pappnase schrieb: Nach 18 Jahren Unterhalt zahlen wollt ich mal ein wenig Entlastung haben.
Hast Du Deine Krankheitskosten auch schon abgezogen bei der Abgabe Deiner Erklärung an das Jugendamt?
Krankheitskosten sind vom Einkommen abzuziehen. Fahrtkosten zu den Ärzten und Physiotherapeuten, Zuzahlung für Medikamente, Zuzahlung für Physiotherapie usw.
LG
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.