Hallo Fin.
Ich finde Deinen Ansatz, die Begründung für eine Ergänzungspflegschaft gelungen. Denn anders anders als ein Verfahrenspfleger, der nur die Interessen des Kindes ins Verfahren bringt, hat der EP auch die Befugnisse zur Entscheidung und kann das Kind aus der elterlichen Kampfzone ziehen.
Die Begründung zur Einsetzung eines EP, sein Vorteil stellt aber auch gleichzeitig eine Gefahr dar. Denn Du argumentierst mit der Strittigkeit der Eltern, was das Gericht zum Anlaß nehmen könnte, die alleinige Sorge zu beschließen. Beiden Eltern die Sorge zu entziehen, wenn auch nur in Teilen, ist nicht beliebt. Die gesetzlichen Schwellen dazu sind mE und Gott sei Dank recht hoch.
Die gerichtliche Anordnung eines Gutachtens ist die nächste Gefahr, denn es völlig unklar, nach welchen Kriterien das Gericht den Gutachter auswählt und mit welcher Fragestellung der losgeschickt wird und wie und ob das Gericht dem Gutachten folgen wird.
Ein privates Gutachten ist schon deshalb schwierig, weil dem idR beide Sorgeberechtigten zustimmen müssen.
Die Mutter mit dem EP 'erziehen' zu wollen, soltest Du tunlichst für Dich behalten.
Meine Gedanken für Dich gehen noch immer in die Richtung, die Vor- und Nachteile eines Verfahrens für das Kind (und für Deine gelebte Vaterschaft) sorgfältig gegeneinander abzuwägen.
S.
Ich finde Deinen Ansatz, die Begründung für eine Ergänzungspflegschaft gelungen. Denn anders anders als ein Verfahrenspfleger, der nur die Interessen des Kindes ins Verfahren bringt, hat der EP auch die Befugnisse zur Entscheidung und kann das Kind aus der elterlichen Kampfzone ziehen.
Die Begründung zur Einsetzung eines EP, sein Vorteil stellt aber auch gleichzeitig eine Gefahr dar. Denn Du argumentierst mit der Strittigkeit der Eltern, was das Gericht zum Anlaß nehmen könnte, die alleinige Sorge zu beschließen. Beiden Eltern die Sorge zu entziehen, wenn auch nur in Teilen, ist nicht beliebt. Die gesetzlichen Schwellen dazu sind mE und Gott sei Dank recht hoch.
Die gerichtliche Anordnung eines Gutachtens ist die nächste Gefahr, denn es völlig unklar, nach welchen Kriterien das Gericht den Gutachter auswählt und mit welcher Fragestellung der losgeschickt wird und wie und ob das Gericht dem Gutachten folgen wird.
Ein privates Gutachten ist schon deshalb schwierig, weil dem idR beide Sorgeberechtigten zustimmen müssen.
Die Mutter mit dem EP 'erziehen' zu wollen, soltest Du tunlichst für Dich behalten.
Meine Gedanken für Dich gehen noch immer in die Richtung, die Vor- und Nachteile eines Verfahrens für das Kind (und für Deine gelebte Vaterschaft) sorgfältig gegeneinander abzuwägen.
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.