19-10-2014, 03:20
(16-10-2014, 03:40)Dzombo schrieb: Und eigentlich müsste er noch eine einstweilige Anordnung erwirken, mit der seiner Frau untersagt wird, die gemeinsamen Kinder eigenmächtig im Alleingang wegzubringen. Denn sie hat ja frühzeitig angekündigt, genau das zu tun.
Wie schon geschrieben sie kann hingehen wohin sie möchte aber die Kinder bleiben wo sie sind. Sprich mit Deiner Anwältin darüber.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!