19-10-2014, 10:00
Ok. Danke!
Bin gerade mit den Anlagen zur Verfahrenskostenbeihilfe beschäftigt.
Dazu eine Frage zum Schonvermögen. 4000EUR soll die Grenze sein. Wenn ich nur meine eigenen Konten und das Gemeinschaftskonto angebe, dann bin ich drunter. Gebe ich aber das Konto meiner Frau mit an bin ich drüber.
Wie ist das überhaupt mit Gemeinschaftskonten, muss ich den Kontostand zur Hälfte eintragen?
Der Kontostand meiner Frau, hat der Einfluss auf meinen Antrag?
Bin gerade mit den Anlagen zur Verfahrenskostenbeihilfe beschäftigt.
Dazu eine Frage zum Schonvermögen. 4000EUR soll die Grenze sein. Wenn ich nur meine eigenen Konten und das Gemeinschaftskonto angebe, dann bin ich drunter. Gebe ich aber das Konto meiner Frau mit an bin ich drüber.
Wie ist das überhaupt mit Gemeinschaftskonten, muss ich den Kontostand zur Hälfte eintragen?
Der Kontostand meiner Frau, hat der Einfluss auf meinen Antrag?