20-10-2014, 09:10
Da ist es es also, das angekündigte Papier des deutschen Familiengerichtstags, "Das Wechselmodell im deutschen Familienrecht". Interessant ist dabei vor allem, dass es recht gut die Risslinien innerhalb des Familiengerichtstages darstellt. Auf Seite des Papiers die etablierten Familienrechtler, die zwar auch grummeln dürfen, aber den Status quo verteidigen. Auf der anderen Seite eine Gruppe (ein Kopf davon ist Sünderhauf), die mittlerweile den Mund aufmacht, aufgebrochen ist und sich an Vorbildern der Nachbarländer orientiert.
Das Papier selbst fasst eine altbekannte Sicht und den Status quo zusammen und bietet insofern nichts Neues. Die Diskussion darüber kann man in einem Wochselmodellthread führen, es ist die alte Dauerdiskussion um das Wechselmodell in Deutschland. Der lesenswerteste Punkt ist das vorletzte und letzte Kapitel 2 und 3, zuletzt "Reformbedarf". Da machen selbst die Etablierten ein (sehr) kleines Schrittchen voran, aber immerhin.
Das Papier selbst fasst eine altbekannte Sicht und den Status quo zusammen und bietet insofern nichts Neues. Die Diskussion darüber kann man in einem Wochselmodellthread führen, es ist die alte Dauerdiskussion um das Wechselmodell in Deutschland. Der lesenswerteste Punkt ist das vorletzte und letzte Kapitel 2 und 3, zuletzt "Reformbedarf". Da machen selbst die Etablierten ein (sehr) kleines Schrittchen voran, aber immerhin.