20-10-2014, 16:49
Das Rentenverfahren ist ja auch noch nicht rechtskräftig.
Ich hatte (über meinen Anwalt) Gelegenheit bis heute 20.10.2014 die Möglichkeit, die Klage zurück zu ziehen.
Das hat mein Anwalt an das Sozialgericht geschrieben:
Nun muss das Gericht entscheiden, ob der Rentenbescheid, so wie er eingetrudelt ist, rechtmäßig ist, oder nicht und beides auch begründen. Es sei denn, das Sozialgericht schlägt auch einen Eröterungstermin vor.
LG
Robert
Ich hatte (über meinen Anwalt) Gelegenheit bis heute 20.10.2014 die Möglichkeit, die Klage zurück zu ziehen.
Das hat mein Anwalt an das Sozialgericht geschrieben:
Zitat:ZU AKTENZEICHEN S 14 R 95/12
In dem Rechtsstreit
Camper1955
gegen
Deutsche Rentenversicherung Bund, Berlin
teilt der Kläger mit Email vom 15.10.2014 ausdrücklich mit, dass er die Klage nicht zurücknehmen wolle
XXXXXX
Rechtsanwalt
Nun muss das Gericht entscheiden, ob der Rentenbescheid, so wie er eingetrudelt ist, rechtmäßig ist, oder nicht und beides auch begründen. Es sei denn, das Sozialgericht schlägt auch einen Eröterungstermin vor.
LG
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.