20-10-2014, 20:55
Die Verfahrensbeiständin hat wohl das Wechselmodell angezogen, weil sie sich klar ist, dass der Wechsel der Kinder zur Mutter schlecht zu begründen ist. Dabei hat sie eine im Grunde unrealistische Position eingenommen; es sei denn, sie spekuliert darauf, dass beide Eltern im Wechsel die vorhandenen Wohnungen nutzen: Darauf darf sich der TO keinesfalls einlassen.
Wenn der TO Einigungsbereitschaft signalisiert, aber klar sagt, dass für den Wechsel der Kinder zur Mutter ein Beschluß notwendig wird, kann das Gericht sich den Grund ausmalen...
Wenn der TO Einigungsbereitschaft signalisiert, aber klar sagt, dass für den Wechsel der Kinder zur Mutter ein Beschluß notwendig wird, kann das Gericht sich den Grund ausmalen...
Wer nicht taktet, wird getaktet...