21-10-2014, 16:21
(18-10-2014, 20:25)Skipper schrieb: Die Begründung zur Einsetzung eines EP, sein Vorteil stellt aber auch gleichzeitig eine Gefahr dar. Denn Du argumentierst mit der Strittigkeit der Eltern, was das Gericht zum Anlaß nehmen könnte, die alleinige Sorge zu beschließen.
Jap, ich denke aber, dass meine Ex die Strittigkeit selbst als Argument anführen wird. Jedenfalls war das eins der beiden Argumente, mit denen sie ihre letzten Anträge begründen wollte.
Ihr anderes Argument war, dass ich der damaligen Empfehlung der Therapeutin für eine weitere Kindertherapie nicht folgen wollte.
Das ist ihre Sicht der Dinge. Meine Sicht ist, dass sie seit Jahren mehrere dringende Empfehlungen von Kinderärzten blockiert - und immer deutlichere Warnungen der Gerichte und des Helfersystems ignoriert, den Elternkonflikt zu beenden.
Jetzt schlägt der Kinderarzt noch lauter Alarm. Das nicht als deutliches Signal zu sehen, den Konflikt zu beenden, ist brandgefährlich. Wenn sie jetzt schon wieder vor Gericht geht, kann ihr das schwer auf die Füße fallen.