21-10-2014, 17:59
Ich bin da ganz bei Dir, Fin.
Die Frage ist, ob die Mutter das auch so 'objektiv' sehen kann.
Wenn die Einsetzung eines Verfahrensbeistandes OHNE Eingriff in die Grundrechte die Eltern wieder zueinander bringt, dann wäre dieser vorzuziehen. Dazu wäre auch das Gericht gesetzlich verpflchtet.
Und den VB muß man nicht mit zerstrittenen Eltern begründen, sondern rückt die Interessen des Kindes in den Vordergrund.
S.
Die Frage ist, ob die Mutter das auch so 'objektiv' sehen kann.
Wenn die Einsetzung eines Verfahrensbeistandes OHNE Eingriff in die Grundrechte die Eltern wieder zueinander bringt, dann wäre dieser vorzuziehen. Dazu wäre auch das Gericht gesetzlich verpflchtet.
Und den VB muß man nicht mit zerstrittenen Eltern begründen, sondern rückt die Interessen des Kindes in den Vordergrund.
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.