21-10-2014, 19:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-10-2014, 19:52 von Camper1955.)
(21-10-2014, 18:13)StefanN schrieb: Ich hätte gerne mal gewusst, wie sich ein dynamischer Unterhaltstitel auswirkt.
Vermute ich das richtig, dass bei einer Änderung in der Düsseldorfer-Tabelle oder auch wenn meine Kinder die nächste Altersstufe erreichen, sich nicht nur der Unterhaltsbetrag sondern dadurch auch der pfändbare Betrag ändert?
Was hat noch alles einen Einfluss?
Gibt es nur Korrekturen nach oben oder hat es das auch schon mal nach unten gegeben?
Was ist wenn sich mein Einkommen verändert, also mehr oder auch weniger wird oder ich z.B. arbeitslos werde?
Grüße vom Stefan
Hallo Stefan. (So was gebieten die Höflichkeit, wenn ein neuer Thread eröffnet wird)
Erst mal willkommen.
Arbeitslosigkeit ist für das Familiengericht noch lange kein Grund, den Unterhalt zu ändern. Dann kriegst Du halt ein fiktives Einkommen aufgebrummt, das reicht, um Unterhalt zahlen zu können. Reicht es nicht, wegen der Pfändungsfreigrenzen, dann wachsen halt schulden an, die Du dann neben dem regulären Unterhalt abzahlen darfst. wenn Du wieder in Lohn und Brot bist.
So lange Du Arbeit hast, kannst Du aber noch das Jobcenter am Unterhalt beteiligen, indem Du (ergänzendes) ALG II für Unterhalt + Umgang beantragst.
Reduzieren des Einkommens geht also schon. Du solltest nur vermeiden arbeitslos zu werden. Dann zieht Dir zwar Papa Staat den Unterhalt aus der linken Tasche, steckt es aber im selben Moment wieder samt Umgangskosten in die rechte Tasche, sofern Du den Umgang auch wahr nimmst.
LG
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.