22-10-2014, 10:18
Moin moin,
du kannst nicht, du MUSST deine Tochter auffodern, dass Sie dir das Einkommen der Mutter offenlegt, danach kann erst neu berechnet werden.
Gepfändet werden kann m.E. aus dem Titel trotzdem, aber da würde ich deswegen jetzt sofort zum Amtsgericht gehen und auf Abänderung klagen, lass dir den Antrag von der Antragsstelle dort formulieren!
Beleidigungen dieser Art brauchst du dir nicht bieten lassen - hast du das schriftlich?? Das alles sammeln und dokumentieren, irgendwann mal ist das Maß voll und du kannst auf Verwirkung des Unterhalts klagen.
Die junge Dame wird lernen müssen, kooperativ und freundlich zu dir zu sein, verlaß dich darauf!
Gruß
du kannst nicht, du MUSST deine Tochter auffodern, dass Sie dir das Einkommen der Mutter offenlegt, danach kann erst neu berechnet werden.
Gepfändet werden kann m.E. aus dem Titel trotzdem, aber da würde ich deswegen jetzt sofort zum Amtsgericht gehen und auf Abänderung klagen, lass dir den Antrag von der Antragsstelle dort formulieren!
Beleidigungen dieser Art brauchst du dir nicht bieten lassen - hast du das schriftlich?? Das alles sammeln und dokumentieren, irgendwann mal ist das Maß voll und du kannst auf Verwirkung des Unterhalts klagen.
Die junge Dame wird lernen müssen, kooperativ und freundlich zu dir zu sein, verlaß dich darauf!
Gruß