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Umgangsverfahren/Anwaltskosten
#1
Nun habe ich auch nochmal eine (vielleicht dumme?) Frage:

Ich habe nochmals ein Umgangsverfahren angestrengt. Ohne Anwalt. Mach ich selber. Der Termin beim Amtsgericht ist am 30.10.14.

Die Frage, die ich hierzu habe, ist nun folgende:

Die KM hat die ersten Schriftstücke an das Gericht selbst verfasst. Es erfolgte meinerseits entsprechende Antwort. Vorher gab es einen JA Termin. Das übliche sinnlose Prozedere. JA ist auch geladen. Weiterhin wurde geladen die KM und ich.

Heute erfolgt per Post die Information, dass KM einen Anwalt eingeschaltet hat. Sie war sich wohl der Sache nicht mehr so sicher.

VKH habe ich keine beantragt. Habe ich auch nicht vor. Was ist mit den Kosten, ungeachtet des Ausgangs des Verfahrens (Kinder wollen mich angeblich nicht mehr sehen), des gegnerischen Anwalts?

Muss ich etwas beachten? Gibt es einen Fallstrick, den ich übersehen könnte, der zur Folge haben kann, dass ich die Kosten des Anwaltes tragen soll? (Was ich sowieso nicht machen würde, aber egal)
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Umgangsverfahren/Anwaltskosten - von Nappo - 22-10-2014, 15:13
Umgangsverfahren/Anwaltskosten - von CheGuevara - 22-10-2014, 16:19
RE: Umgangsverfahren/Anwaltskosten - von beppo - 22-10-2014, 16:53
RE: Umgangsverfahren/Anwaltskosten - von the notorious iglu - 22-10-2014, 17:14
RE: Umgangsverfahren/Anwaltskosten - von Avatar - 24-10-2014, 15:48

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