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Beschwerde beim OLG wegen zusammengestrichener Umgangsregelung
#4
Ja gab es.
JA befürwortet eine Beibehaltung des bisherigen Umgangs bzw. sogar Erweiterung zum Wechselmodell. Hat der Richter ignoriert.

Meine Tochter ist durch die KM gezielt in einen Loyalitätskonflikt gebracht wurden. Meine Tochter hat bis heute Angst mir zu sagen, dass es die KM war die sie dazu genötigt hat sich im Kidnergarten mit der Aussage "Ich will nur noch Papa besuchen und bei Mama wohnen und keine Koffer mehr packen" an die Erzieherinnen zu wenden. Tochter hat es unter Tränen meinen Eltern erzählt. Es gab eine Situation das war am Sonntag, da hat die Kleine so eine Angst gehabt nächsten Tag zur Kita zu gehen. Sie hat geweint "Papa die Erzieherinnen sind böse, die sagen mir ich soll dich nur noch besuchen". Ich hab dies alels aufgenommen und bei Gericht vorgespielt. Im Urteil steht dann "suggestiv Fragen" und schwer verständlich. Daran knüpft mein Anwalt auch an. Nicht ansatzweise suggestiv und schwer verständlich. Zudem hat er es vorsätzlich falsch protokolliert. Ich hab die ganze Verhandlung auf band, sowie auch die anschließende Kinderbefragung, die ich Tochter ersparen wollte, bei der sie dann aber gesagt hat, sie möchte bei beiden leben.
Die Oberemanze aus der Kita hat dannn bei Gericht ausgesagt. Tochter geht es ja so schlecht, weil sie so oft bei Papa ist.
Die Verfahrensbeiständin ist keine Sachverständige, sondern eine Erzieherin die als Gutachterin fürs AG arbeitet. Sie hat keinerlei Fachkompetenz. Mein Anwalt sagt wir brauchen ein Sachverständigengutachten. Geht seiner Meinung nach nicht anders. Geht mir ein wenig gegen den Strich, da ich dieses System nicht unterstütze und die nur in der Lage sind Papier zu schwärzen.
Ich habe Absatz für Absatz das Urteil vom Richter widerlegt dem Anwalt gegeben und dieser hat es beim OLG eingereicht.
Argumente sind Missachtung der Strafprozessordnung, des Kontnuitätsprinzips, Art 2 GG, Art 6 Absatz 2 GG, Bindungstoleranz,PAS. Wenn man sich das mal in Ruhe durchliest als Aussenstehender, man zweifelt wirklich an seinem klaren Menschenverstand. Das Urteil strotzt vor Lügen und subjektiven Behauptungen. Schon heftig, dass so was nach wie vor möglich ist.
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RE: Beschwerde beim OLG wegen zusammengestrichener Umgangsregelung - von Avatar - 22-10-2014, 15:45

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